AGB
Teilnahmevoraussetzungen
Unsere Weiterbildung im Bereich Digital HR steht jedem offen, der die Zugangsvoraussetzungen erfüllt. Diese werden im Rahmen eines unkomplizierten Feststellungsverfahrens seitens unseres Bildungsträgers überprüft und bestätigt. Bei Inanspruchnahme einer Förderung, beispielsweise nach dem SGB III, müssen auch die spezifischen Zugangskriterien des entsprechenden Förderinstituts erfüllt sein.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich. Bei Inanspruchnahme einer Förderung, beispielsweise nach dem SGB III, ist zusätzlich ein schriftlicher Weiterbildungsvertrag abzuschließen.
Durch Unterzeichnung des Vertrags akzeptiert der Teilnehmer unsere Teilnahmebedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Organisation und Ablauf
Unsere Lehrgänge erstrecken sich über einen festgelegten Zeitraum und werden in Vollzeit, Teilzeit sowie berufsbegleitend angeboten.
Die Lehrveranstaltungen finden ausschließlich an unserem vereinbarten Schulungsort statt. Während der Selbstlernphasen, wie beispielsweise zur Prüfungsvorbereitung oder zur Anfertigung von Übungsaufgaben, hat der Teilnehmer die Freiheit, seinen Aufenthaltsort selbst zu wählen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, den vereinbarten Zeitrahmen und Ausbildungsplan einzuhalten, sowie alle zusätzlichen Regelungen, die mit dem Förderinstitut oder Kostenträger vereinbart wurden. Abweichungen sind nur nach Absprache mit der zuständigen Stelle möglich.
Widerruf und Kündigung
Für die Kündigung gelten folgende Bedingungen:
Kündigungen sind schriftlich einzureichen. Das Fernbleiben von einem gebuchten Lehrgang gilt nicht als Kündigung. Die Annahme von Kündigungen obliegt nicht den Dozenten oder Tutoren.
Sofern keine schriftliche Kündigung erfolgt, ist der Teilnehmer verpflichtet, die volle Lehrgangsgebühr zu entrichten.
Im Falle einer Kündigung werden die Gebühren bis zum Ende der Kündigungsfrist berechnet, sofern bereits Schulungsleistungen erbracht wurden.
Technische Anforderungen
Der Teilnehmer bestätigt sein Verständnis für die technischen Anforderungen für die Lehrgangsteilnahme. Er ist für seine Hard- und Software sowie Kommunikationswege verantwortlich. Ein Ausfall der genutzten Technik entbindet nicht von der Zahlungspflicht der Lehrgangsgebühr.
Zahlungsbedingungen
Die Lehrgangsgebühr ist in der Regel bis zum vereinbarten Starttermin des Lehrgangs zu entrichten. Spätestens jedoch vierzehn Tage nach Vertragsabschluss ist die Zahlung fällig. Eine detaillierte Rechnung wird dem Teilnehmer bei der Anmeldung ausgehändigt.
Sollten besondere Vereinbarungen hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten getroffen werden, sind diese im Weiterbildungsvertrag festgehalten. Falls der Kostenträger der Maßnahme nicht der Teilnehmer ist und eine direkte Abrechnung mit dem Bildungsträger wünscht, wird der Bildungsträger den Kostenträger bezüglich der Abrechnung kontaktieren. Dies gilt ebenso für eine anteilige Abrechnung mit Dritten.
Änderungen im Ausbildungsangebot
Änderungen im Leistungsangebot behalten wir uns vor, sofern dadurch die Zielsetzung des Vertrags nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Im Falle solcher Änderungen werden die Teilnehmer rechtzeitig informiert, wobei das Ausbildungsziel unverändert bleibt.
Der Austausch von Lehrkräften oder Tutoren wird nicht als wesentliche Änderung betrachtet. Bei unvorhergesehenen Ereignissen, wie plötzlicher Krankheit des Dozenten oder Ausfällen von Tutoren, behalten wir uns das Recht vor, geplante Lehrgangstermine abzusagen oder neu festzulegen.
Leistungsnachweise
Prüfungen
Die Anmeldung zu Prüfungen erfolgt in Absprache mit der Lehrgangsbetreuung. Mit Prüfungsbeginn wird die Bewertung vorgenommen.
Abschlussarbeit
Vor Einreichung einer Abschlussarbeit muss das Thema vom Tutor zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt durch Einreichung eines Briefings und wird per E-Mail bestätigt.
Die erfolgreiche Absolvierung von Prüfungen und die Abgabe der Abschlussarbeit müssen innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens erfolgen.
Zertifikat
Das E-Zertifikat wird digital an den Teilnehmer übermittelt.
Kopierschutz und Nutzungsausschluss
Der Bildungsträger behält sich das Recht vor, digitale Inhalte mit einer Codierung zu versehen, um unautorisierte Nutzung zu verhindern. Jegliches Entfernen dieser Codierung durch den Teilnehmer ist untersagt und kann zum Ausschluss aus dem Lehrgang führen.
Gewährleistung und Haftung
Sollten bereitgestellte Informationen unrichtig oder veraltet sein, werden wir fehlerfreie und aktualisierte Informationen zur Verfügung stellen. Der Bildungsträger haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie bei leichter Fahrlässigkeit im Rahmen vertragswesentlicher Pflichten.